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Honorar

Erstberatung

Die Gebühr für eine mündliche Erstberatung beträgt höchstens 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn der Mandant Verbraucher ist (§ 34 Abs. 1 RVG)

außergerichtliche/gerichtliche Vertretung

Die Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom sogenannten „Streitwert“ / „Verfahrenswert“.

Honorarvereinbarung

Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Der Stundensatz richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache, sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten.

Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Bei hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung kann Prozess-/Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten dies erfordern. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Downloads“.